Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gesetzgeber hat entschieden: Alle Unternehmen, Vereine und Organisationen, die in größerem Umfang mit personenbezogenen Daten arbeiten, stehen in der Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Ich persönlich sehe in dieser Vorgabe eine Chance. Denn ich sehe in meiner Arbeit als externer Datenschutzbeauftragter mehr als Ihren Schutz vor teuren juristischen Auseinandersetzungen.
Was ich Ihnen zusätzlich biete? Ich bringe langjährige Erfahrung als EDV-Systembetreuer mit. Das bedeutet, dass Sie meine Tätigkeit ganz nebenbei auch als Auditing Ihrer Datenverwaltung und Ihres Datenflusses verstehen können – und damit als Steilvorlage für eine weitere Optimierung Ihrer internen Prozesse und Strukturen. Das gilt übrigens auch dann, wenn Sie es vorziehen, dass ich einen Ihrer Mitarbeiter zum internen Datenschutzbeauftragten qualifiziere.
Aber fällt Ihr Unternehmen überhaupt unter die rechtliche Pflicht? Die Aussage, dass mindestens 20 Ihrer Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten arbeiten müssen, ist nur ein grober Richtwert. Die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz ist komplizierter. Fragen Sie mich!
Ihr Datenschutzbeauftragter für Nordbayern und Thüringen
Thomas Grimm