Exakt planen – Prozesseingriffe vermeiden

Die Vorstellung, dass ein Datenschutzbeauftragter die Angestellten von der Arbeit abhält, ist falsch. Unterm Strich greift er ihnen unter die Arme.

Thomas Grimm

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) definiert zusammen mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), welche Aufgaben der Datenschutzbeauftragte in einem Unternehmen zu erfüllen hat. Dies bedeutet für Sie, dass sich die einzelnen Schritte meiner Tätigkeit exakt planen und reibungslos in Ihren Unternehmensalltag integrieren lassen. Bei transparentem Miteinander von Geschäftsleitung und Datenschutzbeauftragtem reduziert sich die zeitliche Inanspruchnahme Ihrer Mitarbeiter auf ein Minimum. Der Aufwand für Sie und Ihre Angestellten beschränkt sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:

Initialphase:

  • Abstimmung des Vorgehens mit der Geschäftsleitung.
  • Einmalige Einweisung in die EDV-Struktur und die bestehenden Datenschutz-Maßnahmen.
  • Feedback-Gespräch mit der EDV und eventuell Briefing für Optimierungsmaßnahmen.
  • Soll-/Ist-Vergleich der Vorgaben der DSGVO und Planung der Umsetzung dieser Vorgaben.

Betreuungsphase:

  • Information aller Mitarbeiter zum internen Umgang mit ihren Daten.
  • Schulung aller Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten.
  • Controlling der EDV.
  • Umsetzung der Vorgaben aus der DSGVO

Der Beruf des Datenschutzbeauftragten ist eine einsame Tätigkeit.

Rund 80 % der aufgewendeten Zeit verbringt er im stillen Kämmerlein (neudeutsch: im Home-Office).

Auf Wunsch können diese Tätigkeiten natürlich auch vor Ort stattfinden.