externer Beauftragter

Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter

Mit seiner Bestellung übernimmt der externe Datenschutzbeauftragte die Aufgaben der in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festgeschriebenen Pflichten. Unmittelbar nach Beauftragung erbringt er folgende Leistungen:

  • Dokumentation: Hilfe bei der Erstellung der notwendigen Dokumente (z.B. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten).
  • Prozesse: Abstimmung der notwendigen Datenschutzprozesse.
  • Abbau von Berührungsängsten bei den Mitarbeitern.
  • Einmalige Schulung aller Mitarbeiter und spezielle Schulung des EDV-Teams.
  • Ausarbeitung eines detaillierten Maßnahmenplans mit der Chance auf eine nachhaltige Optimierung von EDV-Prozessen.

Plan zur Optimierung aller relevanten Prozesse

Der externe Datenschutzbeauftragte ist dazu verpflichtet, seinen Auftraggeber dauerhaft bei der Erfüllung der rechtlichen Vorgaben zu betreuen. Diese Tätigkeit bringt für Ihr Unternehmen die Chance, interne Prozesse zu optimieren. Die Betreuung besteht im Wesentlichen auf folgenden Leistungen:

  • Datenschutzrechtlicher Maßnahmenplan für die EDV (kann intern zur Effizienzsteigerung bei der Datenverarbeitung genutzt werden).
  • Datenschutzrechtliche Qualifizierung der Abläufe bei der Einstellung neuer Mitarbeiter (kann intern zur Verschlankung der Mitarbeiterverwaltung genutzt werden).
  • Datenschutzrechtliche Hilfe bei der Einführung neuer Prozesse (kann allgemein zur Prozessoptimierung genutzt werden).
  • Datenschutzrechtliche Mitarbeit an Verträgen zur externen Datenverarbeitung.

Dokumentation der Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben

Zu den Aufgaben des externe Datenschutzbeauftragten zählt die regelmäßige Überprüfung, ob die relevanten Mitarbeiter die abgesprochenen Maßnahmen realisieren. Diese gesetzliche Vorgabe bietet dem Auftraggeber die Chance, die dabei entstehenden Dokumentationen als Controlling der EDV und als Grundlage für eine permanente Optimierung der EDV- und IT-Prozesse zu nutzen.

Übrigens: Der Gesetzgeber trennt streng zwischen einem Datenschutzbeauftragten und einem externen EDV-Dienstleister. Ich darf Ihnen nur eine der beiden Leistungen anbieten. Der Mehrwert der Prozessoptimierung fällt bei meiner Tätigkeit automatisch an. Ob und wie er genutzt wird, muss die Geschäftsleitung mit ihrem EDV-Team oder einem gesonderten externen Dienstleister entscheiden.