Beauftragung zur Qualifizierung eines internen Datenschutzbeauftragten
Für einige Unternehmen ist es sinnvoll, einen Mitarbeiter aus den eigenen Reihen zum Datenschutzbeauftragten auszubilden. Da dieser hierfür allerdings freigestellt werden muss und Kündigungsschutz erhält, ist die Entscheidung immer ein individuelles Abwägen von Kosten und Nutzen. Aufgrund meiner Ausbildung kann ich Ihnen im Fall der Entscheidung für einen internen Datenschutzbeauftragten folgende Leistungen anbieten:
- Umfassende Qualifizierung des Mitarbeiters.
- Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten bei der Absicherung des Unternehmens gemäß Bundesdatenschutzgesetz.
- Beratung bei der Frage des Umfangs einer dauerhaften Betreuung des internen Datenschutzbeauftragten (Weiterbildung entsprechend gesetzlicher Vorgaben, Controlling).
Betreuung und Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten
Die Erfahrung zeigt, dass häufig Probleme entstehen, wenn der interne Datenschutzbeauftragte zu schnell mit seinen Aufgaben alleine gelassen wird. Oft entstehen dadurch Kosten, die deutlich höher sind, als wenn Sie ihm einen externen Ansprechpartner zur Seite gestellt hätte. Deshalb biete ich Ihnen an, Ihren internen Datenschutzbeauftragten zu betreuen und bedarfsgerecht bei seinen gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zu unterstützen. Die Betreuung besteht im Wesentlichen aus folgenden Leistungen:
- Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von datenschutzrechtlichen Maßnahmen.
- Unterstützung bei der regelmäßigen Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
- Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Datenschutzpflicht.