Zweckbindung


Was bedeutet Zweckbindung? (DSGVO)

Die Zweckbindung ist eines der zentralen Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie besagt, dass personenbezogene Daten nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und verarbeitet werden dürfen.

Eine spätere Nutzung der Daten für andere Zwecke ist grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, sie ist mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar oder gesetzlich ausdrücklich zulässig.

Definition der Zweckbindung nach Art. 5 DSGVO

Die Zweckbindung ist in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO geregelt. Dort heißt es sinngemäß, dass personenbezogene Daten:

  • nur für festgelegte Zwecke erhoben werden dürfen
  • nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet werden dürfen

Der Zweck muss bereits vor der Datenerhebung feststehen und den betroffenen Personen transparent mitgeteilt werden. Für die Erfüllung der Transparenzpflichten stelle ich Ihnen zielgenaue Muster zur Verfügung, die ich Zusammen mit den jeweiligen Ansprechpartnern aus Ihrem Unternehmen auf Ihre Bedürfnisse anpasse. Mit diesen kläre ich auch, wie die Verteilung der Informationen möglichst Aufwandsarm in bestehende Prozesse integriert werden kann.

Häufig ist es möglich die nötige Transparenz durch Aushänge oder Verweise auf die Internetseite herzustellen.

Beispiele für Zweckbindung in der Praxis

Typische Beispiele für die Zweckbindung sind:

  • Kundendaten werden zur Vertragsabwicklung erhoben
  • Bewerberdaten dienen ausschließlich dem Bewerbungsverfahren
  • E-Mail-Adressen werden für den Newsletter-Versand genutzt
  • Mitarbeiterdaten werden zur Personalverwaltung verarbeitet

Eine Nutzung der Daten für andere Zwecke, etwa Werbung oder Profilbildung, ist nur erlaubt, wenn hierfür eine neue Rechtsgrundlage besteht.

Zweckänderung: Wann ist sie erlaubt?

Eine Zweckänderung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die DSGVO prüft dabei unter anderem:

  • Zusammenhang zwischen ursprünglichem und neuem Zweck
  • Art der personenbezogenen Daten
  • mögliche Folgen für die betroffenen Personen
  • Vorhandensein geeigneter Garantien (z. B. Verschlüsselung)

In vielen Fällen ist eine erneute Information erforderlich. Welche Möglichkeiten zur weiteren Datennutzung und ggf. zur Zweckänderung bestehen kann ich mit Ihnen zusammen erarbeiten.

Zweckbindung und Transparenz

Die Zweckbindung steht in engem Zusammenhang mit der Transparenzpflicht. Betroffene müssen klar und verständlich darüber informiert werden:

  • zu welchem Zweck ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden
  • ob eine Weiterverarbeitung geplant ist
  • wie lange die Daten gespeichert werden

Diese Informationen finden sich typischerweise in der Datenschutzerklärung.

Warum ist die Zweckbindung so wichtig?

Die Zweckbindung schützt Betroffene vor:

  • unerwarteter oder missbräuchlicher Datennutzung
  • intransparenten Datenverarbeitungen
  • Kontrollverlust über personenbezogene Daten

Für Ihr Unternehmen sorgt die Zweckbindung für Rechtssicherheit und klare Prozesse im Datenschutz.

Durch eine Ausrichtung Ihrer Prozesse an der Zweckbindung können unnötige Datenerfassungen vermieden werden und Prozesse werden auf das wesentliche reduziert.

Fazit: Zweckbindung nach DSGVO

Die Zweckbindung stellt sicher, dass personenbezogene Daten nur für klar definierte und rechtmäßige Zwecke verarbeitet werden. Sie ist ein grundlegendes Prinzip der DSGVO und ein zentraler Bestandteil eines funktionierenden Datenschutzmanagements.

Für die Bewertung welche Zwecke legitim sind, ob Zweckänderungen möglich sind und wie Sie mit den Transparenzpflichten umgehen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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