Datenschutzpflichten erfüllen – Image steigern


Hinter der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steckt der einfache Gedanke, klare Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten zu schaffen.

Die Pflicht zur Bestellung eines externen oder internen Datenschutzbeauftragten verhindert, dass Wirtschaft, Verbände und Behörden mit einer Flut von Prozessen überrollt werden.

Welche Datenschutzpflichten gibt es?

Die Regelwerke des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betreffen vorwiegend Fragen der Dokumentation und Kontrolle von Datenverarbeitungsprozessen. Dabei wird neben der Prozesssicherheit auch die technische Sicherheit bei der Datenspeicherung, der Vergabe von Zugriffsrechte und der Weitergabe personenbezogener Informationen bewertet. Hinzu kommt ein Fokus auf Schulung Ihrer Mitarbeitenden. Diese müssen sich der Risiken, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten entstehen bewusst sein.

Der Schutz persönlicher Daten hat im öffentlichen Bewusstsein stark zugenommen. Insofern bedeutet die Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben auch einen Imagegewinn. Als Datenschutzbeauftragter kann ich Sie dabei unterstützen diesen Datenschutzpflichten nachzukommen.

Zu meinen Kernaufgaben als Datenschutzbeauftragter zählen:

  • Prüfung bzw. Sicherstellung des Schutzes der Kunden- und Mitarbeiterdaten vor rechtlich relevantem Missbrauch.
  • Prüfung bzw. Sicherstellung der vorgeschriebenen Dokumentation des Datenflusses (Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten).
  • Schulung aller Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten.
  • Prüfung von Verträgen mit externen Datenverarbeitern.