Heute ist die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Das Gesetzeswerk der Europäischen Union gilt gleichermassen in allen Mitgliedsländern. Die DSGVO soll das Datenschutzniveau angleichen und so für einen einheitlichen Schutz des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung sicherstellen. Die Bürger der Europäischen Union sind aufgefordert, ihre Rechte aus der Datenschutzgrundverordnung zu nutzen.
Autor: Thomas Grimm
Datenschutzbeauftragter (DSB)
Datenschutzbeauftragter im Raum Nordbayern und Thüringen Um in Ihrem Unternehmen die Datenschutz Pflicht zu erfüllen können Sie unterschiedlich vorgehen. Zum einen können Sie Ihre Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten durhc die Bestellung eines Mitarbeiters erfüllen. Dieser erhält dann allerdings einen Kündigungsschutz, änhlich wie ein Betriebsrat und ist in seiner Aufgabenerfüllung als Datenschutzbeauftragter weisungsfrei. Darüber hinaus… Datenschutzbeauftragter (DSB) weiterlesen