„Auch wenn es erst auf den zweiten Blick einleuchtet: Das Datenschutzgesetzgebung ist für Unternehmen ein Segen.“
Thomas Grimm
Hinter der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steckt der einfache Gedanke, klare Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten zu schaffen. Die Pflicht zur Bestellung eines externen oder internen Datenschutzbeauftragten verhindert, dass Wirtschaft, Verbände und Behörden mit einer Flut von Prozessen überrollt werden.
Die Regelwerke des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der DSGVO betriffen vorwiegend Fragen der Datenspeicherung, der Zugriffsrechte und der Weitergabe personenbezogener Informationen.
Zu den Kernaufgaben des Datenschutzbeauftragten zählen:
- Prüfung bzw. Sicherstellung des Schutzes der Kunden- und Mitarbeiterdaten vor rechtlich relevantem Missbrauch.
- Prüfung bzw. Sicherstellung der vorgeschriebenen Dokumentation des Datenflusses (Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten).
- Schulung aller Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten.
- Prüfung von Verträgen mit externen Datenverarbeitern.
Der Schutz persönlicher Daten hat im öffentlichen Bewusstsein stark zugenommen. Insofern bedeutet die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten immer auch einen Imagegewinn.