Exakt planen


Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) definiert zusammen mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), welche Aufgaben der Datenschutzbeauftragte in einem Unternehmen zu erfüllen hat. Dies bedeutet für Sie, dass sich die einzelnen Schritte meiner Tätigkeit exakt planen und reibungslos in Ihren Unternehmensalltag integrieren lassen. Bei transparentem Miteinander von Geschäftsleitung und Datenschutzbeauftragtem reduziert sich die zeitliche Inanspruchnahme Ihrer Mitarbeiter auf ein Minimum. Der Aufwand für Sie und Ihre Angestellten beschränkt sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:

Initialphase:

  • Abstimmung des Vorgehens mit der Geschäftsleitung.
  • Einmalige Einweisung in die EDV-Struktur und die bestehenden Datenschutz-Maßnahmen.
  • Feedback-Gespräch mit der EDV und eventuell Briefing für Optimierungsmaßnahmen.
  • Soll-/Ist-Vergleich der Vorgaben der DSGVO und Planung der Umsetzung dieser Vorgaben.

Betreuungsphase:

  • Information aller Mitarbeiter zum internen Umgang mit ihren Daten.
  • Schulung aller Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten.
  • Controlling der EDV.
  • Umsetzung der Vorgaben aus der DSGVO